Anschlüsse nicht erst im Innenausbau besprechen
Wenn Dach oder Fenster bearbeitet werden, können vorhandene Schichten und Verbindungen betroffen sein. Die Luftdichtheit gehört deshalb in die abgestimmte Planung des Bauteilaufbaus. Erfassen Sie bekannte Umbauten und den heutigen Ausbauzustand. Eine optisch geschlossene Oberfläche ist noch kein Nachweis einer geeigneten Anschlusslösung. Vermeiden Sie, dieses Thema als selbstverständliche spätere Nacharbeit zu behandeln, ohne die notwendigen Details und Verantwortlichkeiten festzulegen.
Bauteile und vereinbarte Prüfung zusammenführen
Klären Sie, wer die Anschlüsse plant, ausführt und gegebenenfalls prüft. Die erforderlichen Grundlagen und Nachweise werden für das konkrete Vorhaben abgestimmt. Auch weitere Gewerke müssen wissen, welche Bereiche betroffen sind. DIERS kann den baulichen Umfang mit den beteiligten Fachleuten besprechen. Eine mögliche Messung oder spezielle Prüfleistung ist gesondert zu vereinbaren; aus dem allgemeinen Begriff Komplettsanierung folgt keine automatisch enthaltene Prüfleistung.
Vorhandene Schichten und Veränderungen benennen
Zeigen Sie den Ausbauzustand des Dachraums und bekannte Leitungsführungen. Halten Sie fest, welche Bereiche geöffnet oder erhalten werden sollen. Damit lassen sich die Detailfragen bereits vor dem Ausbau der fertigen Oberflächen ordnen. Markieren Sie die vorgesehenen Übergänge zwischen Bauteilen und notwendige Durchgänge für Technik. Die Zuständigkeit für deren Ausarbeitung wird eindeutig benannt. Die Planung der Gebäudehülle und die Anforderungen anderer Gewerke werden daran abgestimmt, bevor verdeckte Anschlüsse ausgeführt und später schwerer kontrollierbar werden.
- Dachraum- und Fensteranschlüsse mit dem bekannten Ausbauzustand zeigen
- Geplante Öffnungen und Leitungsarbeiten ausdrücklich nennen
- Planungs-, Ausführungs- und Prüfzuständigkeit getrennt zuordnen
- Gewünschte Nachweise im Leistungsumfang konkret benennen
Mit DIERS den nächsten Schritt klären
DIERS verbindet eigene Bauplanung mit Holzbau und der Modernisierung bestehender Gebäude. Für eine energetische Komplettsanierung werden die vereinbarten baulichen Leistungen mit der erforderlichen Energie- und Anlagenplanung abgestimmt. Nicht jedes Gewerk ist automatisch Bestandteil desselben Auftrags. Der erste Schritt ist deshalb ein nachvollziehbarer Leistungsumfang mit Zuständigkeiten und Schnittstellen. Kosten, Termine und ein möglicher Förderweg lassen sich erst auf dieser Grundlage beurteilen. Für Förderzusagen oder eine bestimmte Effizienzklasse ist diese Orientierung keine Grundlage.
Häufige Fragen
Ist eine Messung automatisch Teil des Sanierungsauftrags?
Das lässt sich nur aus dem vereinbarten Umfang beantworten. Besprechen Sie notwendige oder gewünschte Prüfungen ausdrücklich mit den Beteiligten. Planung, Ausführung und ein Prüfbeleg sind unterschiedliche Leistungen. Diese Seite ist deshalb kein Nachweis für die Luftdichtheit eines bestimmten Gebäudes.

